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IT Inventarisierung und Wert-Bewertung im Insolvenzfall

Beratung für Insolvenzverwalter bei der Erfassung und Verwertung von IT-Assets

Wie bewerte ich IT-Assets im Insolvenzfall?

Im Insolvenzfall sind IT-Assets oft schwer zu bewerten. Insolvenzverwalter stehen vor der Herausforderung, den Wert von Hardware, Software, Lizenzen und digitalen Assets einzuschätzen. Als IT-Sachverständiger mit über 25 Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie bei der vollständigen Inventarisierung, Bewertung und Verwertung aller IT-Ressourcen.

Besonders bei Software-Unternehmen und IT-lastigen Firmen ist eine fachkundige Bewertung essentiell, um den maximalen Verwertungserlös zu erzielen und rechtliche Fallstricke (z. B. Lizenzübertragbarkeit, DSGVO) zu vermeiden.

Was wird inventarisiert und bewertet?

  • Hardware-Assets (Server, Workstations, Netzwerkgeräte)
  • Software-Lizenzen und Abonnements
  • Cloud-Services und SaaS-Verträge
  • Domains, Webseiten und digitale Präsenzen
  • Datenbanken und Geschäftsdaten
  • Geistiges Eigentum und Source Code
  • IT-Infrastruktur und Netzwerk-Assets
  • Mobile Devices und IoT-Geräte

Bewertungskriterien für IT-Assets

Die Bewertung von IT-Assets im Insolvenzfall erfordert spezielle Expertise. Ich bewerte nicht nur den technischen Zustand, sondern auch die rechtliche Verwertbarkeit, Marktchancen und potentielle Käuferkreise.

  • Aktueller Marktwert und Wiederbeschaffungswert
  • Alter, Zustand und Restnutzungsdauer
  • Lizenzübertragbarkeit und rechtliche Verwertbarkeit
  • Technische Schulden und Wartungsrückstände
  • Dokumentationsqualität und Übergabefähigkeit
  • Kundenstamm und laufende Verträge

Meine Leistungen für Insolvenzverwalter

Meine Leistungen für Insolvenzverwalter reichen von der vollständigen Erfassung bis zur Begleitung der Verwertung – technisch fundiert und rechtlich anschlussfähig.

  • Vollständige IT-Inventarisierung aller Assets
  • Bewertung von Hardware, Software und digitalen Assets
  • Gutachten zur Verwertbarkeit und Marktchancen
  • Unterstützung bei Verkaufsverhandlungen
  • Technische Due Diligence für Käufer
  • Beratung zu Lizenzübertragung und rechtlichen Aspekten

Häufig gestellte Fragen zur IT-Inventarisierung im Insolvenzfall

Was umfasst eine IT-Inventarisierung im Insolvenzfall?

Eine IT-Inventarisierung im Insolvenzfall erfasst alle IT-Assets: Hardware (Server, Computer, Netzwerkgeräte), Software-Lizenzen, Cloud-Abonnements, Domains, digitale Assets, Datenbanken und geistiges Eigentum. Ich bewerte den aktuellen Marktwert, die Verwertbarkeit und rechtliche Aspekte wie Lizenzübertragbarkeit.

Wie wird der Wert von Software im Insolvenzfall bewertet?

Software wird nach mehreren Kriterien bewertet: Marktwert vergleichbarer Lösungen, Entwicklungskosten, Wartungszustand, Dokumentationsqualität, Lizenzmodell, Kundenstamm und technische Schulden. Besonders wichtig ist die Übertragbarkeit von Lizenzen und die Verwertbarkeit am Markt.

Welche Rolle spielt ein IT-Sachverständiger für Insolvenzverwalter?

Als IT-Sachverständiger unterstütze ich Insolvenzverwalter bei der Erfassung, Bewertung und Verwertung von IT-Assets. Ich erstelle Gutachten zum Wert von Software, Hardware und digitalen Assets, bewerte Verwertungsoptionen und unterstütze bei Verhandlungen mit potentiellen Käufern.

Wie lange dauert eine IT-Inventarisierung?

Die Dauer hängt von der Größe des Unternehmens ab. Für kleine Unternehmen benötige ich 1–2 Wochen, für mittlere Unternehmen 3–4 Wochen. Die Bewertung erfolgt parallel zur Inventarisierung. Ich liefere zeitnah Zwischenberichte für eilige Verwertungsentscheidungen.

Können auch Cloud-Assets und SaaS-Verträge bewertet werden?

Ja, Cloud-Assets und SaaS-Verträge sind oft wertvolle Assets. Ich bewerte laufende Abonnements, Datenbestände in Cloud-Systemen, API-Integrationen und die Übertragbarkeit von Cloud-Verträgen. Besonders wichtig ist die Bewertung von Daten und Konfigurationen in Cloud-Systemen.

Was passiert mit personenbezogenen Daten im Insolvenzfall?

Personenbezogene Daten unterliegen der DSGVO und können nicht einfach verkauft werden. Als Sachverständiger bewerte ich, welche Daten verwertbar sind (z. B. anonymisierte Geschäftsdaten) und welche gelöscht werden müssen. Ich unterstütze bei der DSGVO-konformen Verwertung.

Was kostet eine IT-Bewertung im Insolvenzverfahren?

Kosten: Basis-Bewertung ab 5.000 €, umfassende Bewertung 15.000–50.000 €. Entscheidend sind Umfang der IT-Assets und Komplexität der Systeme.

Welche Anforderungen stellen Gerichte an Insolvenz-IT-Gutachten?

Gerichte erwarten Bewertung von IT-Assets, Verwertbarkeit, Risiken und Fortführungswert. Als Sachverständiger liefere ich nachvollziehbare Bewertungen für Insolvenzverwalter und Richter.

Wie bewerte ich für Gerichte IT-Assets in der Insolvenz?

Bei Insolvenz-IT-Bewertungen prüfe ich: Marktwert, Verwertbarkeit, Lizenzen, Abhängigkeiten. Meine Gutachten helfen Richtern und Insolvenzverwaltern bei Verwertungsentscheidungen.

Welche Beweismittel sind bei Insolvenz-IT-Gerichtsverfahren wichtig?

Relevante Beweismittel: IT-Inventar, Lizenzverträge, Wartungsverträge, Bewertungsgutachten, Verwertungsangebote. Als Sachverständiger analysiere ich diese für Richter.

IT-Inventarisierung bei Insolvenz: Expertise für Insolvenzverwalter

IT-Assets machen heute einen erheblichen Teil des Unternehmenswerts aus. Bei Insolvenzen ist eine professionelle Bewertung und Inventarisierung der IT-Infrastruktur unerlässlich – sowohl für die Gläubigerbefriedigung als auch für potenzielle Käufer.

Bewertungskriterien für IT-Assets

Die Bewertung von IT-Assets im Insolvenzfall erfordert spezielle Expertise. Ich bewerte nicht nur den technischen Zustand, sondern auch die rechtliche Verwertbarkeit, Marktchancen und potentielle Käuferkreise.

  • Aktueller Marktwert und Wiederbeschaffungswert
  • Alter, Zustand und Restnutzungsdauer
  • Lizenzübertragbarkeit und rechtliche Verwertbarkeit
  • Technische Schulden und Wartungsrückstände
  • Dokumentationsqualität und Übergabefähigkeit
  • Kundenstamm und laufende Verträge

IT-Assets, die ich bewerte

  • Hardware: Server, Workstations, Netzwerkgeräte, mobile Geräte
  • Software: Lizenzen, Eigenentwicklungen, SaaS-Verträge
  • ERP-Systeme: SAP, Microsoft Dynamics, Odoo und andere
  • Datenbanken: Kundendaten, Produktdaten, historische Daten
  • Domains & Websites: Internetpräsenzen und Online-Shops
  • Geistiges Eigentum: Quellcode, Patente, Marken

Typische Aufgaben bei Insolvenzen

  • Inventarisierung: Vollständige Erfassung aller IT-Assets
  • Bewertung: Ermittlung des Zeitwerts und Verwertungspotenzials
  • Lizenzprüfung: Klärung der Übertragbarkeit von Softwarelizenzen
  • Datensicherung: Sicherstellung geschäftskritischer Daten
  • Verwertungsberatung: Empfehlungen zur optimalen Verwertung

Insolvenz und Due Diligence

Bei der Übernahme von Unternehmen aus der Insolvenz ist eine technische Due Diligence besonders wichtig. Ich prüfe, welche IT-Assets tatsächlich übertragbar sind und welche versteckten Risiken existieren.

Erfahrung mit Insolvenzverwaltern

Ich arbeite regelmäßig mit Insolvenzverwaltern und Kanzleien zusammen. Meine Gutachten sind gerichtsfest und erfüllen die Anforderungen der Insolvenzordnung.

Kosten der IT-Inventarisierung

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Bei zeitkritischen Insolvenzfällen bin ich auch kurzfristig verfügbar.

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