Wie kann ich Kontakt zu IT-Sachverständiger Michael Rohrmüller aufnehmen?
Sie erreichen mich auf mehreren Wegen, je nachdem, was für Sie am praktikabelsten ist. Telefonisch bin ich unter +49 911 1313 3780 erreichbar, für schriftliche Anfragen nutzen Sie bitte kontakt@it-gutachter-digital.de oder das Kontaktformular auf der Seite /kontakt. Für kurze, unkomplizierte Rückfragen steht Ihnen zusätzlich WhatsApp unter +49 173 2697445 zur Verfügung, etwa um schnell ein Dokument zu schicken oder einen Termin abzustimmen. Mein Büro befindet sich in Nürnberg, das ist aber kein Hinderungsgrund für eine Zusammenarbeit über größere Distanzen hinweg: Beratungen, Aktenanalysen und viele Gutachten lassen sich vollständig remote per Videokonferenz, Telefon und digitalem Datenaustausch abwickeln. Bei Bedarf, etwa für Ortstermine, Gerichtsverhandlungen oder persönliche Besprechungen vor Ort, reise ich selbstverständlich auch zu Ihnen. Wählen Sie einfach den Kanal, der am schnellsten zu Ihnen passt, ich melde mich zeitnah zurück.
Wie schnell meldet sich Michael Rohrmüller nach einer Kontaktanfrage?
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Rückmeldung von mir, meist deutlich schneller. Diese erste Antwort dient dazu, kurz zu klären, worum es geht, ob ich der richtige Ansprechpartner bin und wie die nächsten Schritte aussehen könnten, eine ausführliche fachliche Bewertung erfolgt dann im persönlichen Gespräch. Bei dringenden Fällen, etwa wenn ein Gerichtstermin naht, eine Frist droht oder ein laufender IT-Vorfall sofortiges Handeln erfordert, bemühe ich mich um eine kurzfristigere Reaktion, teilweise noch am selben Tag. Damit ich die Dringlichkeit richtig einschätzen und mich entsprechend organisieren kann, bitte ich Sie, bereits in der ersten Nachricht kurz den Sachverhalt zu skizzieren und die Dringlichkeit ausdrücklich zu benennen, etwa durch ein konkretes Datum. Je klarer die Ausgangslage beschrieben ist, desto zielgerichteter kann ich in der Rückmeldung bereits auf Ihre Fragen eingehen und den weiteren Ablauf vorschlagen.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Ja, das erste Gespräch zur Klärung des Sachverhalts und der Fragestellung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. In diesem Gespräch geht es darum, gemeinsam zu verstehen, worum es im Kern geht: Handelt es sich um ein gerichtliches oder außergerichtliches Gutachten, welche Unterlagen liegen bereits vor, welcher zeitliche Rahmen ist vorgegeben und welche Fragen sollen konkret beantwortet werden. Auf dieser Grundlage kann ich einschätzen, ob und in welchem Umfang ich tätig werden kann und welcher Aufwand realistisch zu erwarten ist. Erst im Anschluss an diese Einschätzung erhalten Sie ein transparentes, auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot für das Gutachten, sodass Sie vor jeder Kostenverpflichtung genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Das Erstgespräch findet je nach Wunsch telefonisch, per Videokonferenz oder in meinem Büro in Nürnberg statt, es begründet noch keine vertragliche Beauftragung.
Arbeitet Michael Rohrmüller nur in Nürnberg oder auch deutschlandweit?
Ich bin deutschlandweit tätig, mein Büro befindet sich in Nürnberg, das schränkt die Mandate aber nicht auf die Region ein. Gutachten erstelle ich für Gerichte, Kanzleien und Unternehmen im gesamten DACH-Raum, unabhängig davon, wo der Rechtsstreit anhängig ist oder in welchem Bundesland das betroffene Unternehmen sitzt. Ein großer Teil der Arbeit, etwa die Aktenanalyse, die technische Prüfung von Systemen, Quellcode oder Dokumentationen sowie Besprechungen mit den Parteien, lässt sich remote erledigen, sodass räumliche Distanz in der Praxis selten ein Hindernis ist. Für Gerichtstermine, Ortsbesichtigungen beim Auftraggeber, Beweisaufnahmen vor Ort oder persönliche Besprechungen, bei denen ein direkter Austausch sinnvoller ist, reise ich selbstverständlich an, sowohl innerhalb Bayerns als auch in andere Bundesländer. Sprechen Sie mich bei der Terminplanung einfach auf Ihre räumlichen Gegebenheiten an, ich richte den Ablauf danach aus.
Welche Informationen sollte ich für den ersten Kontakt bereithalten?
Damit ich Ihre Anfrage von Anfang an gut einordnen kann, sind für das Erstgespräch vor allem folgende Angaben hilfreich: eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, also was konkret passiert ist und welche Parteien beteiligt sind, der zeitliche Rahmen, also bis wann das Gutachten oder die Stellungnahme benötigt wird, etwa im Hinblick auf einen Gerichtstermin oder eine Frist, sowie bereits vorhandene Unterlagen wie Verträge, Lastenhefte, Pflichtenhefte, technische Dokumentationen oder relevante E-Mail-Korrespondenz. Ebenso wichtig ist die Angabe, ob es sich um ein gerichtliches Gutachten im Rahmen eines laufenden oder geplanten Verfahrens oder um ein außergerichtliches Gutachten zur eigenen Entscheidungsfindung oder Konfliktklärung handelt, da sich Ablauf und Anforderungen unterscheiden. Sie müssen zu Beginn nicht bereits alle Unterlagen vollständig vorliegen haben, eine grobe Skizze genügt für den Einstieg. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie im Voraus mitteilen, desto präziser kann ich bereits im Erstgespräch den Aufwand und die nächsten Schritte einschätzen.
Kann Michael Rohrmüller auch in dringenden Fällen kurzfristig tätig werden?
Ja, bei zeitkritischen Angelegenheiten bemühe ich mich grundsätzlich um eine möglichst schnelle Bearbeitung. Das betrifft etwa Fälle, in denen ein Gerichtstermin kurzfristig angesetzt wurde und eine Stellungnahme oder Einschätzung innerhalb weniger Tage benötigt wird, ebenso wie akute IT-Krisen, bei denen ein System ausgefallen ist, ein Sicherheitsvorfall vorliegt oder unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. In solchen Situationen räume ich der Anfrage Priorität ein und kläre möglichst zeitnah, welcher Umfang an Prüfung in der verfügbaren Zeit realistisch leistbar ist, auch wenn eine vollständige, tiefgehende Analyse unter extremem Zeitdruck naturgemäß Grenzen hat. Damit ich die Dringlichkeit von Beginn an richtig einschätzen und meine Kapazitäten entsprechend planen kann, weisen Sie bitte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme ausdrücklich und mit konkretem Datum auf die Dringlichkeit hin, etwa den Termin der Verhandlung oder die Frist, bis zu der eine Stellungnahme vorliegen muss. Kontaktieren Sie mich in solchen Fällen am besten telefonisch.
Welche Sprachen werden für die Kommunikation und Gutachten angeboten?
Die Hauptkommunikation sowie die Erstellung von Gutachten erfolgt bei mir grundsätzlich auf Deutsch, das gilt für schriftliche Ausarbeitungen ebenso wie für Besprechungen, Telefonate und Gerichtstermine. Für internationale Auftraggeber, für Unternehmen mit ausländischen Muttergesellschaften oder für Fälle mit internationalem Bezug, etwa wenn Vertragsparteien, Projektteams oder relevante Dokumentation in mehreren Ländern angesiedelt sind, ist auf Anfrage auch die Kommunikation und Ausarbeitung auf Englisch möglich. Das betrifft sowohl Gespräche und E-Mail-Korrespondenz als auch, je nach Fall, Teile der schriftlichen Dokumentation. Da gerichtliche Gutachten in Deutschland regelmäßig in deutscher Sprache vorzulegen sind, kläre ich bei internationalen Mandaten frühzeitig, in welcher Sprache das Gutachten letztlich benötigt wird und ob zusätzlich eine englischsprachige Fassung oder Zusammenfassung sinnvoll ist. Teilen Sie mir Ihre sprachlichen Anforderungen daher am besten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit, damit ich den Ablauf entsprechend planen kann.