Wann ist ein KI-Projekt gescheitert?
Ein KI-Projekt gilt aus gutachterlicher Sicht als gescheitert, wenn die versprochene Genauigkeit nicht erreicht wird, das Modell in der Produktion nicht zuverlässig funktioniert, ethische oder rechtliche Probleme auftreten oder die entstandenen Kosten den tatsächlichen Nutzen übersteigen. Anders als bei klassischer Software reicht bei KI-Systemen ein einzelner Fehlerfall in der Regel nicht aus, um von einem Scheitern zu sprechen, entscheidend ist vielmehr, ob die vereinbarten oder branchenüblich zu erwartenden Leistungswerte im relevanten Zeitraum systematisch verfehlt wurden. In der Praxis zeige ich häufig, dass die eigentliche Ursache nicht im Modell selbst liegt, sondern in vorgelagerten Faktoren: unzureichende Datenqualität, etwa fehlerhafte oder nicht repräsentative Trainingsdaten, sowie unrealistische Erwartungen an das, was mit den vorhandenen Daten überhaupt erreichbar war. Diese Unterscheidung ist für die Haftungsfrage zentral.
Welche Expertise braucht ein Sachverständiger für KI-Projekte?
Ein Sachverständiger für KI-Projekte benötigt zunächst ein tiefes fachliches Verständnis von Machine Learning, neuronalen Netzen und den gängigen KI-Architekturen, um die technischen Entscheidungen eines Projekts überhaupt sachgerecht nachvollziehen und bewerten zu können. Ebenso wichtig ist praktische Erfahrung in der Implementierung von KI-Systemen, denn nur wer den tatsächlichen Entwicklungsprozess kennt, von der Datenaufbereitung über das Training bis zum produktiven Betrieb, kann beurteilen, ob ein Vorgehen dem Stand der Technik entspricht oder wo Abkürzungen genommen wurden. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse über Datenqualität unverzichtbar, ebenso wie ein fundiertes Verständnis von Bias, also systematischen Verzerrungen in Daten oder Modellergebnissen, von ethischen Fragestellungen im Umgang mit KI-Entscheidungen sowie von den einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa im Hinblick auf Datenschutz und Diskriminierungsverbote.
Was sind typische Streitfälle bei KI-Projekten?
In meiner gutachterlichen Praxis wiederholen sich bei KI-Projekten bestimmte Konfliktmuster. Häufig geht es um nicht erreichte Genauigkeitsziele, wenn also die vertraglich vereinbarte oder in Aussicht gestellte Leistungsfähigkeit des Modells im laufenden Betrieb nicht erreicht wird. Ebenso relevant sind diskriminierende KI-Entscheidungen, bei denen ein Modell bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt, sowie Datenschutzverstöße im Umgang mit den für Training oder Betrieb verwendeten personenbezogenen Daten. Hinzu kommt regelmäßig die mangelnde Erklärbarkeit der KI-Entscheidungen, wenn also weder Auftraggeber noch Betroffene nachvollziehen können, wie ein Modell zu einem Ergebnis gelangt ist. Weitere typische Streitpunkte sind eine fehlende Robustheit gegenüber Edge Cases sowie eine grundsätzliche Fehleinschätzung der KI-Machbarkeit zu Projektbeginn, wenn also von vornherein kein tragfähiges Ergebnis erreichbar war.
Kann KI-Software vertragsgemäß sein, auch wenn sie nicht perfekt funktioniert?
Ja, das ist bei KI-Systemen sogar der Regelfall, denn KI-Systeme arbeiten probabilistisch und erreichen naturgemäß nie eine hundertprozentige Genauigkeit, unabhängig davon, wie sorgfältig sie entwickelt wurden. Der Maßstab für die vertragsgemäße Beschaffenheit kann daher nicht Perfektion sein, sondern muss sich an dem orientieren, was tatsächlich vereinbart oder branchenüblich zu erwarten war. Entscheidend ist deshalb, ob die vertraglich vereinbarten Leistungsmetriken erreicht wurden, beispielsweise eine festgelegte Genauigkeit von 95 Prozent auf definierten Testdaten, und ob diese Metrik korrekt gemessen wurde. Zusätzlich prüfe ich, ob die gewählte Lösung insgesamt dem Stand der Technik entspricht, also ob Datenaufbereitung, Modellwahl, Trainingsverfahren und Testmethodik dem entsprechen, was zum Zeitpunkt der Entwicklung als fachlich angemessen galt. Ein Sachverständiger bewertet diese Fragen objektiv anhand von Dokumentation, Testprotokollen und Vertragsunterlagen.
Wie bewerte ich die Qualität eines KI-Modells?
Die Qualität eines KI-Modells lässt sich nicht an einer einzelnen Kennzahl festmachen, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren, die ich als Sachverständiger systematisch einzeln prüfe. An erster Stelle steht die Genauigkeit auf Test- und Produktionsdaten, wobei ich besonders darauf achte, ob beide Werte nahe beieinanderliegen oder ob eine deutliche Abweichung auf Überanpassung an die Trainingsdaten hindeutet. Ebenso wichtig ist die Robustheit gegenüber Edge Cases, also die Frage, wie zuverlässig das Modell bei ungewöhnlichen Eingaben reagiert. Hinzu kommen Fairness und Bias-Freiheit, die Erklärbarkeit, also ob sich einzelne Modellentscheidungen nachvollziehbar begründen lassen, sowie Skalierbarkeit und Wartbarkeit, also ob das System bei wachsendem Datenvolumen stabil bleibt. Als Sachverständiger prüfe ich all diese Aspekte anhand von Dokumentation, Testprotokollen und, soweit möglich, eigener technischer Nachprüfung.
Was kostet die Implementierung eines KI-Projekts?
Als grobe Orientierung für die Größenordnung von KI-Projekten, die ich in meiner gutachterlichen Praxis beurteile, lässt sich Folgendes festhalten: Ein Proof-of-Concept, also ein erster Machbarkeitsnachweis in begrenztem Umfang, beginnt meist ab etwa 20.000 Euro. Produktive Systeme, die tatsächlich im Regelbetrieb eingesetzt werden, bewegen sich häufig im Bereich von 80.000 bis 200.000 Euro. Enterprise-Lösungen, die unternehmensweit ausgerollt werden und höhere Anforderungen an Integration, Sicherheit und Skalierung stellen, liegen häufig bei 200.000 Euro und darüber. Entscheidend für die tatsächlichen Kosten im Einzelfall sind vor allem die Datenqualität, da die Aufbereitung mangelhafter Daten oft den größten Aufwand verursacht, das eigentliche Modell-Training sowie die Integration in bestehende Systeme. Diese Größenordnungen dienen mir als Referenzrahmen, um im Streitfall die Angemessenheit von Kosten einzuordnen.
Wie lange dauert die Entwicklung eines KI-Systems?
Die Entwicklungszeit eines KI-Systems hängt stark vom angestrebten Reifegrad und der Datenlage ab, als grobe Orientierung lassen sich aber typische Zeitspannen benennen. Ein Proof-of-Concept, mit dem die grundsätzliche Machbarkeit anhand vorhandener Daten geprüft wird, dauert meist etwa 2 bis 3 Monate. Ein Minimum Viable Product, also eine erste funktionsfähige Version, die bereits mit echten Nutzern getestet werden kann, benötigt in der Regel 4 bis 6 Monate. Produktive Systeme, die stabil im Regelbetrieb laufen und die üblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit erfüllen, brauchen häufig 8 bis 12 Monate von der ersten Konzeption bis zum Rollout. Kritisch für die Einhaltung dieser Zeiträume sind insbesondere die Datenaufbereitung sowie das Modell-Training selbst, dessen Dauer von Datenmenge und Modellkomplexität abhängt. In der gutachterlichen Bewertung eines Projektverlaufs dienen mir diese Referenzwerte, um eingetretene Verzögerungen einzuordnen.
Welche Anforderungen stellen Gerichte an KI-Gutachten?
Gerichte erwarten von einem Gutachten zu KI-Projekten in erster Linie eine nachvollziehbare, für technische Laien wie Richterinnen und Richter verständliche Aufbereitung eines komplexen Themengebiets. Inhaltlich stehen dabei mehrere Aspekte im Vordergrund: die Bewertung der Modell-Performance, also ob die vereinbarten oder branchenüblich zu erwartenden Leistungswerte tatsächlich erreicht wurden, eine fundierte Einschätzung der zugrunde liegenden Datenqualität, da diese maßgeblich über den Projekterfolg entscheidet, sowie eine Bias-Analyse, mit der geprüft wird, ob das Modell bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt. Ergänzend erwarten Gerichte eine saubere KPI-Dokumentation, also eine nachvollziehbare Darstellung, anhand welcher Kennzahlen der Erfolg gemessen wurde. Als Sachverständiger liefere ich dazu nachvollziehbare Testprotokolle, in denen ich meine Prüfschritte, die verwendeten Testdaten und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen transparent dokumentiere.
Wie bewerte ich für Gerichte gescheiterte KI-Projekte?
Bei der gutachterlichen Bewertung gescheiterter KI-Projekte für Gerichte gehe ich in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten vor. Zunächst prüfe ich, ob die zu Projektbeginn gesetzten Ziele überhaupt realistisch waren, also ob angesichts der verfügbaren Daten, der gewählten Methodik und des Stands der Technik zum damaligen Zeitpunkt ein Erreichen der vereinbarten Leistungswerte grundsätzlich möglich gewesen wäre. Anschließend widme ich mich der Datenqualität, da mangelhafte oder nicht repräsentative Trainingsdaten in der Praxis eine der häufigsten Ursachen für gescheiterte KI-Projekte sind. Abschließend bewerte ich die tatsächliche Modell-Performance im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten oder branchenüblich zu erwartenden Werten. Meine Gutachten helfen Richterinnen und Richtern, technisch fundiert einzuschätzen, ob Gewährleistungsansprüche dem Grunde nach in Betracht kommen, die rechtliche Würdigung obliegt dabei stets dem Gericht selbst.
Welche Beweismittel sind bei KI-Gerichtsverfahren relevant?
Für die gutachterliche Aufarbeitung von KI-Gerichtsverfahren sind bestimmte Unterlagen besonders relevant, weshalb ich Auftraggebern empfehle, diese möglichst frühzeitig und vollständig zusammenzustellen. An erster Stelle steht das Lastenheft mit KPIs, also die ursprüngliche Anforderungsdokumentation samt der konkret vereinbarten Leistungskennzahlen, an denen sich der Projekterfolg objektiv messen lässt. Ebenso wichtig ist die Trainingsdaten-Dokumentation, also Angaben zu Herkunft, Umfang und Qualität der für das Modelltraining verwendeten Daten. Hinzu kommen die Performance-Metriken, also die im Projektverlauf erhobenen Messwerte zur tatsächlichen Genauigkeit des Modells im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Zielwerten. Nicht zuletzt ist die E-Mail-Korrespondenz zwischen den Beteiligten oft aufschlussreich. Als Sachverständiger analysiere ich diese Unterlagen systematisch und bereite die Ergebnisse für Richterinnen und Richter nachvollziehbar auf.